UNO-Behindertenrechtskonvention

Die UNO-Behindertenrechtskonvention und das kantonale Behindertenkonzept fordern, dass Menschen mit Beeinträchtigung ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. 
Der Schlossgarten Riggisberg macht es sich zur Aufgabe, Menschen mit Beeinträchtigung dabei zu unterstützten und ihre Möglichkeiten zu stärken.

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen am gesellschaftlichen Leben uneingeschränkt teilhaben, ihre Rechte ausüben und auch ihr Pflichten wahrnehmen können. Uns ist es ein grosses Anliegen, Menschen mit Beeinträchtigungen darin zu unterstützen und zu befähigen, ihre Möglichkeiten zu stärken und wahrzunehmen.

Dieser Weg muss in kleinen Schritten gegangen werden. Zunächst muss ein Bewusstsein für diese Aufgabe entstehen. Deshalb haben wir verschiedene Materialien entwickelt, die diesen Prozess unterstützen können, beispielsweise ein Bastelwürfel, Tischsets, Bierdeckel, Girlanden oder ein Booklet

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