UNO-Behindertenrechtskonvention

Die UNO-Behindertenrechtskonvention und das kantonale Behindertenkonzept fordern, dass Menschen mit Beeinträchtigung ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. 
Der Schlossgarten Riggisberg macht es sich zur Aufgabe, Menschen mit Beeinträchtigung dabei zu unterstützten und ihre Möglichkeiten zu stärken.

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen am gesellschaftlichen Leben uneingeschränkt teilhaben, ihre Rechte ausüben und auch ihr Pflichten wahrnehmen können. Uns ist es ein grosses Anliegen, Menschen mit Beeinträchtigungen darin zu unterstützen und zu befähigen, ihre Möglichkeiten zu stärken und wahrzunehmen.

Die UNO-Behindertenrechtskonvention prägt die Haltung und die Angebotsgestaltung im Schlossgarten Riggisberg wesentlich. Auch finden für Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen regelmässig Weiterbildungen zum Thema statt und machen wir die Öffentlichkeit auf verschiedene Weise auf die Forderung nach Gleichberechtigung aufmerksam:


Informations- und Sensibilisierungsmaterial

Kampagnen

im Austausch mit der Öffentlichkeit

Kontakt

Luca Lo Faso
Geschäftsführer
T 031 808 81 11
E-Mail

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