Auf dieser Seite finden Sie weitere interessante Information über den Eintritt und Aufenthalt im Schlossgarten Riggisberg.
Alle Bewohnenden müssen sich gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und Unfallversicherung (UVG) obligatorisch versichern.
Die Bewohnenden haben eine persönliche Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Es besteht die Möglichkeit, der Kollektiv-Haftpflichtversicherung des Schlossgarten Riggisberg beizutreten.
Anmeldung Kollektiv-Haftpflichtversicherung für Bewohnende
Privates Mobiliar und persönliche Gegenstände sind durch unsere Institution im Rahmen der üblichen Hausratversicherung gegen die Risiken Feuer, Wasser, Elementarschäden sowie gegen Einbruch und Beraubung versichert. Besonders wertvolle Gegenstände (z.B. Schmuck, Bilder etc.) sind von den Bewohnenden zusätzlich zu versichern.
Gegen einfachen Diebstahl in- und ausserhalb unseres Areals besteht seitens des Schlossgarten Riggisberg ein subsidiärer Versicherungsschutz. Die maximal versicherten Beträge sind in der Tarifordnung aufgeführt.
Unsere Bewohnenden können jederzeit Ferien machen. Abwesenheiten sind drei Monate im Voraus der Bewohneradministration zu melden.
Ferienmeldung und Wochenendmeldung
Der Schlossgarten Riggisberg bietet selber keine Ferienplätze an.
Lisa Husi
Intake & Beratung
Ursula von Bergen
Co-Leiterin Departement Wohnen & Arbeit
T 031 808 82 89 oder 031 808 81 24