Auf dieser Seite finden Sie weitere interessante Information über den Eintritt und Aufenthalt im Schlossgarten Riggisberg.
Alle Bewohner*innen müssen sich gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und Unfallversicherung (UVG) obligatorisch versichern.
Die Bewohner*innen haben eine persönliche Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Es besteht die Möglichkeit, der Kollektiv-Haftpflichtversicherung des Schlossgarten Riggisberg beizutreten.
Anmeldung Kollektiv-Haftpflichtversicherung für Bewohner*innen
Privates Mobiliar und persönliche Gegenstände sind durch unsere Institution im Rahmen der üblichen Hausratversicherung gegen die Risiken Feuer, Wasser, Elementarschäden sowie gegen Einbruch und Beraubung versichert. Besonders wertvolle Gegenstände (z.B. Schmuck, Bilder etc.) sind von den Bewohner*innen zusätzlich zu versichern.
Gegen einfachen Diebstahl in- und ausserhalb unseres Areals besteht seitens des Schlossgarten Riggisberg ein subsidiärer Versicherungsschutz. Die maximal versicherten Beträge sind in der Tarifordnung aufgeführt.
Unsere Bewohner*innen können jederzeit Ferien machen. Abwesenheiten sind drei Monate im Voraus der Bewohner*innen-Administration zu melden.
Ferienmeldung und Wochenendmeldung
Der Schlossgarten Riggisberg bietet selber keine Ferienplätze an.