Bei der Berechnung der Aufenthaltstaxe für die Betreuungs- und Pflegestufe werden die Richtlinien der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) angewendet. Es gelten die jährlich erscheinende Tarifordnung und die Tariflisten.
Die Einstufung in die massgebende Betreuungs- und Pflegestufe erfolgt während des Probeaufenthalts. Sie wird mindestens jährlich überprüft. Ändert sich die Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit, erfolgt eine Neueinstufung.
Tanja Hug
Intake
T 031 808 82 89
Tarifordnung 2024
Tariflisten 2024
Krankenversicherungen der Tarifsuisse AG
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