Bei der Berechnung der Aufenthaltstaxe für die Betreuungs- und Pflegestufe werden die Richtlinien der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) angewendet. Es gelten die jährlich erscheinende Tarifordnung und die Tariflisten.
Die Einstufung in die massgebende Betreuungs- und Pflegestufe erfolgt während des Probeaufenthalts. Sie wird mindestens jährlich überprüft. Ändert sich die Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit, erfolgt eine Neueinstufung.
Lisa Husi
Intake & Beratung
Ursula von Bergen
Co-Leiterin Begleitung & Entwicklung
T 031 808 82 89 oder 031 808 81 24
Tarifordnung 2023
Tariflisten 2023
Krankenversicherungen der Tarifsuisse AG
Übersicht Basis- / Zusatzdienstleistungen