Bei der Berechnung der Aufenthaltstaxe für die Betreuungs- und Pflegestufe werden die Richtlinien der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) angewendet. Es gelten die jährlich erscheinende Tarifordnung und die Tariflisten.
Die Einstufung in die massgebende Betreuungs- und Pflegestufe erfolgt während des Probeaufenthalts. Sie wird mindestens jährlich überprüft. Ändert sich die Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit, erfolgt eine Neueinstufung.
Tanja Hug
Intake
T 031 808 82 89
Tarifordnung 2025
Tarifliste 2025
Tarifordnung 2025 für Bewohner mit IHP-Verfügung
Tarifliste 2025 für Bewohner mit IHP-Verfügung
Tarifliste 2025 ohne Rente & Ausserkantonale
Krankenversicherungen der Tarifsuisse AG
Übersicht Basis- / Zusatzdienstleistungen